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Informationen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

    Mit Blick auf die Lockerungen bei der Öffnung von Ladengeschäften und entsprechend wieder ansteigenden Fahrgastzahlen informieren wir über das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

    • Ab Montag, 27. April 2020 gilt für den Öffentlichen Nahverkehr in Hamburg eine Maskenpflicht.
    • In Schleswig-Holstein wird diese Pflicht zum Mittwoch, 29. April 2020 eingeführt.

    Die Verkehrsunternehmen im HVV halten das Leistungsangebot bereits seit Beginn der Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf hohem Niveau und ohne größere Einschränkungen des Fahrplans aufrecht. Um Fahrgästen das Einhalten der Abstandsregeln zu ermöglichen, wurden durch Verstärkerfahrten sogar zusätzliche Kapazitäten geschaffen, wo es betrieblich sinnvoll und möglich war.

    Im Zuge der Anpassungen der Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene wird darüber hinaus seit dem 20. April der Schülerverkehr in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sukzessive wieder aufgenommen (Rückkehr vom Ferienfahrplan zum Regelfahrplan). Dabei wird in Abstimmung mit den Schulen ein gestaffeltes Kommen und Gehen der Schüler*innen im Rahmen der Fahrplanzeiten angestrebt.

     

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