Fahrplan
Das Verkehrsangebot wird ab dem 27. April in Hessen (Kreis Bergstraße) und ab dem 4. Mai in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weitgehend dem Regelfahrplan entsprechen. Lediglich der Abend- und Wochenendverkehr wird weiterhin eingeschränkt bleiben. Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27. April Pflicht ist.
Auch die Ruftaxiverkehre werden sukzessive wieder aufgenommen und verkehren spätestens ab dem 4. Mai wieder nach Fahrplan (allerdings teilweise nur bis 23 Uhr). Für die Ruftaxilinien gelten weiterhin folgende Maßnahmen:
– maximal zwei Fahrgäste je Fahrt,
– die Fahrgäste sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
– keine Beförderung auf dem Beifahrerplatz.
Schutzmaßnahmen
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV ist ab dem 27.04.2020 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen Pflicht. Diese Masken sollen dabei helfen, das Coronavirus einzudämmen. Sie schützen damit sich selbst und andere. Im Internet finden Sie zahlreiche Anleitungen, wie Sie selbst einen solchen einfachen Mundschutz herstellen können.