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Tarifwechsel: Neue Fahrpreise und zusätzliche Preisstufen

January 3, 2019

    Zum 1. Januar führt der RMV neue Fahrpreise und zusätzliche Preisstufen ein, die für günstigere Fahrten von und nach Frankfurt sowie im Stadtgebiet Marburg sorgen. Darüber hinaus gibt es Neuerungen für Jahreskartenkunden und bei Montas- und Wochenkarten zum Ausbildungstarif.

    Günstigere Fahrpreise von/nach Frankfurt sowie im Stadtgebiet Marburg

    Kleinere Preise für kurze Fahrten von/nach Frankfurt

    Wer bislang eine Fahrkarte für eine kurze Fahrt über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus erwarb, musste mitunter mehr bezahlen, als für eine deutlich weitere Fahrt innerhalb Frankfurts. Damit ist seit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 Schluss, denn kurze Fahrten über die Frankfurter Stadtgrenze sind seitdem vielfach günstiger. Möglich ist dies durch eine feingliedrigere Einteilung der Tarifgebiete und die zwei neuen Preisstufen 30 und 40.

    Diese gelten für Fahrten aus folgenden Städten bzw. Gemeinden im Umland, meist noch differenziert nach einzelnen Ortsteilen, nach Frankfurt:

    • im Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Schmitten, Steinbach
    • im Main-Kinzig-Kreis: Hanau, Maintal
    • im Main-Taunus-Kreis: Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
    • in Stadt/Kreis Offenbach: Mühlheim, Neu-Isenburg, Offenbach; bei Relation über Hanau zudem: Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen
    • im Wetterauskreis: Bad Vilbel
    Günstige Preise

    Um Geld zu sparen, muss detailliert die Haltestelle bzw. der Ortsteil/Stadtteil bzw. die Tarifgebietsnummer des Ortsteils/Stadtteils angegeben werden. Die korrekte Zielauswahl in Frankfurt ist auch wichtig, damit Sie nicht versehentlich zum Schwarzfahrer werden. Denn wenn Sie ein nahe liegendes Ziel in Frankfurt eingeben, aber darüber hinaus in Frankfurt fahren, ist Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig.

    WICHTIG: Auch Wochen-, Monats- und Jahreskarten gelten bei einer beliebigen Zielwahl in Frankfurt nicht mehr wie bisher automatisch für das komplette A-Tarifgebiet Frankfurt (Tarifgebietsnummer 5000) inklusive Tarifgebiet Flughafen (Tarifgebietsnummer 5090). Wenn Ihre Zeitkarte weiterhin im gesamten Stadtgebiet inklusive Flughafen gültig sein soll, teilen Sie dies bitte dem Verkaufspersonal mit bzw. geben Sie am Automaten die Ziel-Nr. “5000” ein. Wegen der größeren räumlichen Gültigkeit gibt es diese Zeitkarten nur zu den bekannten Preisstufen 4 oder 5.

    Wer eine Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte bis zu einem der neuen Tarifgebiete in Frankfurt hat und darüber hinaus fahren möchte, kann eine Anschlussfahrkarte erwerben. Beispielsweise kann, wer eine Zeitkarte von Eschborn nach Frankfurt-Rödelheim besitzt und weiter auf die Frankfurter Zeil möchte, eine Anschlussfahrkarte erwerben.

    Beratung und weitere Informationen gibt es unter anderem beim RMV-Servicetelefon, den RMV-Socialmedia-Kanälen sowie in den RMV-Vertriebsstellen.

    Der RMV-Preisliste können Sie sämtliche aktuellen Preise entnehmen

    Stadtgebiet Marburg

    Die Stadtpreisstufe in Marburg ist ab dem 9. Dezember 2018 nicht mehr auf die Kernstadt beschränkt, sondern gilt in der gesamten Stadt Marburg.

    Die Stadtpreisstufe gilt in folgenden Tarifgebieten:

    • 0501 – Marburg Kernstadt, -Cappel, -Marbach, -Wehrda
    • 0540 – Dagobertshausen, Dilschhausen, Elnhausen, Wehrshausen
    • 0555 – Bortshausen, Ronhausen
    • 0546 – Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck
    • 0588 – Cyriaxweimar, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen
    • 0558 – Michelbach

    Die Tarifrelationen von und nach außerhalb Marburgs bleiben jedoch unverändert.

    Monatliche Abbuchung und Kündigungsmöglichkeit bei Jahreskarten

    Jahreskartenkunden konnten bislang wählen, ob sie die Kaufsumme per Einmalzahlung tätigen oder ob sie den Betrag verteilt über zehn Abbuchungen zahlen möchten. Künftig erfolgt diese Abbuchung monatlich. Dies erleichtert bei einer Kündigung die Verrechnung des Restwerts, der ausgezahlt wird.

    Weiterhin wird von täglicher auf monatliche Kündigungsmöglichkeit umgestellt. Stichtag ist dabei immer der 10. des Vormonats. Die Regelung betrifft alle neu ausgestellten bzw. erworbenen Jahreskarten. Bei bereits gekauften Jahreskarten treten die Änderungen erst zu Beginn der nächsten Laufzeit in Kraft.

    Start und Ziel bei Azubi-Monats- und Wochenkarten frei wählen

    Schüler, Auszubildende, Praktikanten und viele andere junge Leute, die sich auf das Berufsleben vorbereiten, können mit der Monats-/Wochenkarte zum Ausbildungstarif und der passenden Kundenkarte günstig vom Wohn- zum Ausbildungsort fahren. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieses Angebot noch attraktiver: Beim Fahrkartenkauf kann der Kunde künftig über die gewünschte Relation entscheiden und ist nicht mehr an die Relation Wohnort-Ausbildungsort gebunden – dies gilt auch für Relationen des Übergangstarifs.

    Quelle: RMV

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