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Wien 24/01/2021

Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung gelten in den Öffis strenge Corona-Schutzmaßnahmen:

FFP2-Masken-Pflicht gilt in Öffis ab Montag, 25. Jänner 2021

Es gilt verpflichtend in allen Wiener-Linien-Gebäuden (ab Betreten des Eingangsbereichs), auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen nur ein abdeckender und eng anliegender Mund-Nasen-Schutz. Ab Montag, 25. Januar 2021, müssen laut Verordnung der Bundesregierung Mund und Nase mit einer FFP2 Maske bedeckt werden.

Attest-Pflicht für Mund-Nasen-Schutz-Befreiung

Wer aus gesundheitlichen Gründen vom Mund-Nasen-Schutz befreit ist, muss ein ärztliches Attest von einem in Österreich niedergelassenen Arzt vorweisen.

Laut Experten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine effektive Maßnahme, um eine Ansteckung zu verhindern. Daher ist auch in den Info- und Ticketstellen der Wiener Linien sowie im Kunden Center in Erdberg das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

 

Information und Kontrolle

Die Wiener Linien informieren über die Maskenpflicht mittels Durchsagen, Piktogrammen und Info-Botschaften auf den Überkopfanzeigen und Infoscreens in den Stationen bzw. Haltestellen. Auch die Service- und SicherheitsmitarbeiterInnen, die im Öffi-Netz unterwegs sind, weisen die Fahrgäste auf die Regelung hin.

Wer den Mund-Nasen-Schutz nicht trägt, wird von unseren Sicherheitsdienst-MitarbeiterInnen angesprochen. Fahrgäste, die sich weigern und sich nicht an die Regeln halten wollen, schließen wir von der Weiterfahrt aus. Die Beförderungsbedingungen der Wiener Linien sehen in letzter Konsequenz eine Strafe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht vor.

Ausnahmen

Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder fortgeschrittener Demenz), sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.

Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen, sind vom Mindestabstands-Gebot ausgenommen.

Wenn Sie oder Ihre Begleitung darauf angewiesen sind, Lippen zu lesen, machen Sie den Wiener Linien MitarbeiterInnen bitte daruf aufmerksam. Sie werden sich dann in einem geringeren Abstand mit Ihnen verständlich machen.

Auf einen Blick: Corona-Maßnahmen der Wiener Linien
Quelle: Wiener Linien

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