Das VRR-Semesterticket

March 31, 2016

    Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat am 19. März 2015 einen erweiterten Vertragsentwurf zum Semesterticket beschlossen. Damit legte das politische Gremium den Grundstein für den Erhalt des Semestertickets im VRR. Der neue Vertrag basiert im Wesentlichen auf dem Beschluss des Gremiums vom 27. Juni 2014. Dieser wurde durch einige Punkte ergänzt. Unverändert blieben die wirtschaftlichen Eckpunkte.

    Nach einer Reihe von Informationsveranstaltungen an Hochschulen und Gesprächen mit Asta-Vertretern verschiedener Hochschulen, zuletzt Ende Februar 2015 beim VRRin Gelsenkirchen mit Vorstand José Luis Castrillo, hatten die Studierenden Anregungen und Wünsche eingebracht, welche nach einer juristischen Prüfung durch den VRR in den neuen Vertrag aufgenommen und durch den Verwaltungsrat genehmigt wurden. Dies waren u.a.:

    • Erweiterung der Personen- und Fahrradmitnahme von Preisstufe D auf das komplette Verbundgebiet
    • Integration bisheriger Zusatzvereinbarungen (z.B. verlängerte Kündigungsfrist) in den Gesamtvertrag
    • Integration lokaler Besonderheiten bzw. vertrieblicher Prozesse in den Vertrag
    • Aktualisierung von Formulierungen
    • Vorab-Zusendung des Mustervertrages zum NRW-Semesterticket

    Die Leistungsmerkmale bleiben – auch auf Wunsch der Studierenden erhalten:

    • Preisstufe D Region Süd, Personen- und Fahrradmitnahme
    • Grundlage für das NRW-Semesterticket
    • Regelmäßige Preiserhöhungen im Durchschnitt aller VRR-Tickets

    Eine darüber hinaus notwendige außerordentliche Preiserhöhung wurde durch denVRR mittels einer Verteilung auf insgesamt 4,5 Jahre sozial verträglich gestaltet. Das aktuelle Angebot sieht eine moderate Preisanpassung bis 2019 vor. Die außerordentliche Erhöhung des Monatspreises um 3,80 Euro verteilt sich über 4,5 Jahre, also auf neun Semester:

    • 2,00 Euro pro Monat zum Wintersemester 2015/2016
    • Je 0,45 Euro pro Monat zu den Sommersemester 2016 / 2017 / 2018 / 2019

    Jeder Vertragspartner kann nun eigenständig über das Angebot entscheiden oder die notwendige Abstimmung für oder gegen das Angebot durchführen. Nach den bereits erfolgten Unterschriften durch eine Reihe von Hochschulverwaltungen zeigten auch die bisherigen Abstimmungen durch die Studierenden bzw. ihre gewählten Vertreter ausnahmslos positive Ergebnisse. Damit ist bereits für über die Hälfte der mehr als 210.000 Studierenden im Verbundraum auch künftig die Mobilität durch das VRR-Semesterticket gesichert. Weitere Abstimmungen sollen bis Juli 2015 erfolgt sein.

    Vorkurs-Ticket kommt

    Für angehende Studierende kommt zum 1. August 2015 und damit zum kommenden Wintersemester das Vorkurs-Ticket. Das Ticket kostet 54,65 Euro, hat eine Laufzeit von 30 Tagen, ist verbundweit gültig und beinhaltet ansonsten alle Leistungsmerkmale des VRR-Semestertickets. Hintergrund: Zur Vorbereitung auf das Studium bieten die Hochschulen den Studienanfängern bestimmter Studiengänge Vorkurse an. Da die angehenden Erstsemester zu Beginn dieser Kurse noch nicht den Status eines ordentlichen Studierenden haben, fallen sie nicht unter den Semesterticket-Vertrag. Mit der Einführung des Vorkurs-Tickets entsprach der VRR dem Wunsch von Studierendenvertretern einer Reihe von Hochschulen, den diese im Rahmen der Gespräche zum Semesterticket-Vertrag eingebracht hatten.

    Quelle und weitere Informationen – Hier

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