Auch Ihr Velo darf mit auf die Reise. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Tipps und Hinweise.
Sie dürfen Ihr Velo auf den meisten Linien im ZVV-Gebiet transportieren. Voraussetzung ist, dass es nicht beschmutzt und dass in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist. Eine Beförderungspflicht besteht aber nicht. Das Velo muss selbst ein-, aus- und umgeladen werden.
Ticketpflicht
Für den Transport Ihres Velos müssen Sie ein Ticket lösen.
Einschänkungen oder Veloverbot
Eine Velobeförderung ist während der Spitzenzeiten (Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr) auf folgenden Linien nicht zugelassen:
- in der S-Bahn der SBB und SZU
- auf dem Netz von Stadtbus Winterthur
- auf den Buslinien der SZU in der Region Zimmerberg
Eine Velobeförderung ist aus technischen Gründen auf folgenden Linien nicht zugelassen:
- auf den Booten der Limmat-Schifffahrt (auf allen anderen Kursschiffen der ZSG gelten die normalen Bestimmungen. Keine Beförderung von Veloanhängern über 80 cm Breite)
Mit dem Velo in der S-Bahn
Die Doppelstocktriebzüge und Regio-Dosto der SBB, die Gelenktriebwagen der Thurbo AG und die FLIRT-Züge der SOB verfügen über spezielle Veloabstellplätze. Achten Sie auf das Velo-Symbol an der Tür.
Mit dem Velo im Tram
Wenn Sie mit dem Velo im hintersten Teil des Tramwagens einsteigen, haben Sie in der Regel genügend Platz.
Mit dem Velo im Bus
Hier benutzen Sie am besten die zweitvorderste Türe. Dort ist in der Regel ausreichend Platz zum Abstellen eines Velos vorhanden.
Quelle: ZZV